Elternrat
Basierend auf dem Volksschulgesetz (§ 55 VSG) und der Volksschulverordnung (§ 65 VSV) wurde der Elternrat gegründet.Kontakt
Sven Zehnder (Präsident)E-Mail: sven.zehnder@z-consulting.ch
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Der Elternrat K&S Zürich …
- dient dem Aufbau und der Förderung von Kontakten zwischen den Eltern und behandelt deren Anliegen.
- fördert die Mitwirkung der Eltern an der Schule und den Erfahrungsaustausch unter den Eltern.
- setzt sich mit erzieherischen, kulturellen und sportlichen Themen auseinander.
- berät und koordiniert Initiativen, welche die ganze Schule betreffen.
- unterstützt schulische Projekte und Anlässe.
Abgrenzung
- Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion.
- In schulischen Belangen wie der Unterrichtsgestaltung, in methodisch didaktischen Entscheidungen, der Gestaltung des Stundenplans sowie bei Personalentscheidungen ist die Mitwirkung des Elternrates ausgeschlossen.
- Der Elternrat ist politisch und konfessionell neutral.
- Einzelinteressen werden im Elternrat nicht vertreten.
Kommunikation
Der Elternrat unterstützt die Schule in ihrer Öffentlichkeitsarbeit und trägt die Präsentation der K&S Zürich nach aussen mit.Zusammensetzung
Der Elternrat setzt sich in der Regel aus mindestens zwei Eltern pro Jahrgang und MJK zusammen. Es wird, wenn möglich, auf eine möglichst ausgewogene Mischung der Eltern von Schülern aller an der K&S Zürich vertretenen Kunst- und Sportarten geachtet.Sitzungsprotokolle
Protokoll vom 18. Januar 2016Protokoll vom 09. Mai 2016
Protokoll vom 27. Juni 2016
Protokoll vom 28. März 2017
Protokoll vom 17. Juni 2017
Protokoll vom 25. September 2017
Protokoll vom 22. Januar 2018
Protokoll vom 14. Mai 2018
