Anmeldung, Gebühren
Besten Dank für das Interesse an der K&S Zürich.Der Anmeldeschluss für das Schuljahr 2018/19 war der 31. Januar 2018. Für das Schuljahr 2019/20 kann man sich erst ab Mitte November 2018 anmelden. Unter dem Jahr können keine Aufnahmen getätigt werden.
Schüler/-innen, die bereits an einer von Swiss Olympic zertifizierten Schule sind und sich bei uns (auch unter dem Jahr) bewerben wollen, sollen mit der Schulleitung der K&S Zürich Kontakt aufnehmen.
Der Informationsabend für Interessierte fand am Montag, 27. November 2017 statt.
Auszüge der Präsentation vom Informationsabend im November 2017 finden sie hier.
Vorgehen
Wir freuen uns, dass du dich entschieden hast, dich für die K&S Zürich zu bewerben.So gehst du zusammen mit deinen Eltern vor:
- Fülle die Online-Bewerbung vollständig aus.
- Lies auf der Online-Bewerbungsseite, was du dem Anmeldedossier beifügen musst und drucke die notwendigen Dokumente dort aus.
- Wir verlangen zusätzlich zu den auf der Online-Bewerbungsseite aufgeführten Dokumenten das Sommerzeugnis 2017 und das Winterzeugnis 2018. Wenn Letzteres noch nicht vorhanden ist, bitte nachliefern.
- Bewerber/-innen, welche nicht in der Stadt Zürich oder im Kanton Zürich ihren Wohnsitz haben, müssen eine Kostengutsprache einbringen (siehe Ausführungen unten; Dokument ganz unten ausdrucken und ausfüllen).
- Schicke das vollständige Dossier an die Kreisschulpflege (Adresse siehe unten). Falls nicht alle Unterlagen rechtzeitig eingesandt werden können, die fehlenden Dokumente in einem gesonderten Schreiben erwähnen.
- Die Fachpersonen dürfen ihre Dokumente auch direkt an die Kreisschulpflege senden.
- Keine Dossiers an die K&S Zürich direkt senden.
- Definitive Resultate des Aufnahmeverfahrens werden bis zu den Frühlingsferien mitgeteilt. Vorher wird zum Aufnahmeverlauf keine Auskunft gegeben.
Nachweise betreffend Kostenträgerin bzw. Kostenträger des Schulgelds
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich: kein Schulgeld
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich, aber Wohnsitz im Kanton Zürich: Das Schulgeld für die K&S Zürich wird von der Stadt Zürich festgesetzt. Das Schulgeld wird von der Schulgemeinde der Schülerinnen und Schüler vollumfänglich übernommen (vgl. § 65 c. VSG).
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich bzw. mit Wohnsitz in einem Kanton, der dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen, RSA 2009, (Kantone AG, BL, BS, BE, FR, JU, LU, SO, VS, ZH, vgl. www.nwedk.d-edk.ch) und/oder der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte, sog. Hochbegabtenvereinbarung, HBV, (Kantone AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH und Fürstentum Liechtenstein) untersteht
(vgl. www.edk.ch): Diese Schülerinnen und Schüler haben eine Kostengutsprache der für diese Abkommen zuständigen kantonalen Stellen beizubringen, damit die Schulgeldrechnungen diesen zugestellt werden können.
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich bzw. Wohnsitz in einem Kanton, der weder dem RSA 2009 noch der HBV untersteht: Die Schülerinnen und Schüler haben mit der Anmeldung eine Kostengutsprache der Eltern und/oder eine Kostengutsprache einer andern Stelle einzureichen.
Schulgeld
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich: kein Schulgeld,
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich, aber Wohnsitz im Kanton Zürich: Fr. 19'800 pro Schuljahr (wird vollumfänglich von der Wohngemeinde übernommen; VSG §65c),
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich bzw. Wohnsitz in einem Kanton, der dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) oder der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (sog. Hochbegabtenvereinbarung, HBV) untersteht: Fr. 19'800 pro Schuljahr,
- Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich bzw. Wohnsitz in einem Kanton, der weder dem RSA 2009 noch der HBV untersteht: Fr. 19'800 pro Schuljahr.
Fragen zum Schulgeld beantwortet Ihnen gerne Frau Livia Borer von der Kreisschulpflege Zürichberg, Livia.Borer@zuerich.ch.
Anmeldeschluss und -adresse
Für Fragen zu den Aufnahmebedingungen wenden Sie sich an die Kreisschulpflege Zürichberg, T 044 413 83 50.Formulare Kostengutsprache
Formular KostengutspracheFragen zur Kostengutsprache beantwortet Ihnen gerne die Kreisschulpflege Zürichberg,
T 044 413 83 50
